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PULSWELLENANALYSE

„Der Mensch ist so alt oder so jung wie seine Gefäße“.

Dies hat der berühmte deutsche Arzt Rudolf Virchow (1821-1902), Begründer der modernen Krankheitslehre und erster Professor für Pathologie an der Berliner Charité, gesagt.

Das Alter, aber auch Krankheiten wie Diabetes mellitus, Stoffwechselstörungen, Bewegungsmangel oder Nikotinkonsum führen zu einer vermehrten Steife der Blutgefäße. Diese Volkskrankheiten lassen unsere Gefäße vorzeitig altern. Dies führt zu einer höheren Geschwindigkeit, mit der das Blut im Körper zirkuliert, da die Arterien den Druck nicht mehr aufnehmen können, sondern weiterleiten. Je starrer die Gefäßwand und je schneller die Pulswelle, desto höher das Risiko für Herzinfarkte, Schlaganfälle und Nierenschäden.

Die Messung unterscheidet sich für Sie nicht von einer normalen Blutdruckmessung. Mit einer Oberarmmanschette wird die Messung durchgeführt, aber neben dem Blutdruck können noch weitere Werte ermittelt werden. Hierbei wird unter anderem die Pulswellengeschwindigkeit (PWV) ermittelt.

Die Angabe der Pulswellengeschwindigkeit erfolgt in Meter pro Sekunde (m/s). Nach der Messung wird automatisch Ihr persönlicher Gefäßzustand mit den Durchschnittswerten Ihrer Altersgruppe verglichen. Je höher der Wert der Pulswellengeschwindigkeit, desto höher das Gefäßalter. Das Gefäßalter wird aber nicht nur vom biologischen Alter bestimmt. Es kann diesem entsprechen, es kann aber auch wesentlich geringer oder höher ausfallen.

Diese Messung ist z. B. gerade für die Menschen sinnvoll, die einen „Grenzwerthypertonus“ haben, da so z. B. die Geschwindigkeit ermittelt werden kann, mit der das Blut auf die Organe trifft. Diese kann durchaus normal sein, auch wenn am Oberarm erhöhte Werte ermittelt werden. Des Weiteren ist diese Messung z. B. auch zur Kontrolle und zum Verlauf einer Bluthochdrucktherapie sinnvoll, um so mehr Informationen auf die Effektivität der Therapie zu erlangen.

Die Pulswellenanalyse wird leider zurzeit noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und muss deshalb als individuelle Gesundheitsleistung privat abgerechnet werden.